OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.05.2017
2 KN 1/16
Normen:
KAG § 2; KAG § 6 Abs. 2 S. 1-2 und S. 8-10; StrWG § 45 Abs. 3 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GO § 76;

Erhöhung der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst; Gebührenpflicht des Eigentümers eines an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstücks

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.05.2017 - Aktenzeichen 2 KN 1/16

DRsp Nr. 2017/11104

Erhöhung der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst; Gebührenpflicht des Eigentümers eines an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstücks

1. § 9 Abs. 7 und § 10 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 01.12.2014 sind unwirksam. Die der Gebührenbemessung zugrundeliegende Kalkulation für die Kalkulationsperiode 2015 bis 2017 ist fehlerhaft. Zwar hat eine umlagefähige Unterdeckung aus der Kalkulationsperiode 2010 bis 2012 im Sinne von § 6 Abs. 2 S. 9 KAG vorgelegen. Hinsichtlich der berücksichtigten Unterdeckungen der Kalkulationsperiode 2010 bis 2012 liegt aber ein Verstoß gegen den dreijährigen Ausgleichszeitraum des § 6 Abs. 2 S. 9 KAG vor.2. Bereits der Wortlaut von § 6 Abs. 2 S. 9 KAG, wonach eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergebende Kostenüber- oder -unterdeckung innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen ist, deutet darauf hin, dass der Ausgleich in dem vom Gesetzgeber durch diese Bestimmung vorgegebenen Zeitraum bewirkt sein muss.

Tenor

Es wird festgestellt, dass § 9 Abs. 7 und § 10 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2014 unwirksam sind.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.