Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30.12.2019 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 30.12.2019, mit dem die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenrechnung vom 9.8.2019 zum Verfahren
Die Beschwerde, über die gemäß §
Der Kläger schuldet die Gebühr nach Nr. 5110 des Kostenverzeichnisses zum
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