VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 25.04.2016
3 S 1784/15
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3; BImSchG § 3 Abs. 1; BImSchG § 3 Abs. 2; BauNVO § 5 Abs. 1; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; GIRL Nr. 4.6; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 2016, 1285
DÖV 2016, 698
NVwZ-RR 2016, 537
ZfBR 2016, 694
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 21.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2761/14

Erheblichkeit von Geruchsimmissionen bei einem Grundstück mit Wohnbebauung hinsichtlich Einwirkungen auf das Gebäude und den geschützten Außenwohnbereich; Ermittlung der Erheblichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen durch die Haltung von Mastbullen

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.04.2016 - Aktenzeichen 3 S 1784/15

DRsp Nr. 2016/9485

Erheblichkeit von Geruchsimmissionen bei einem Grundstück mit Wohnbebauung hinsichtlich Einwirkungen auf das Gebäude und den geschützten Außenwohnbereich; Ermittlung der Erheblichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen durch die Haltung von Mastbullen

1. Für die Frage der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen sind bei einem Grundstück mit Wohnbebauung allein die Einwirkungen auf das Gebäude und den geschützten Außenwohnbereich maßgebend. Es steht nicht im freien Belieben eines Grundstückseigentümers, sein gesamtes Grundstück mit Außenwohnbereichen zu versehen und vom benachbarten Anlagenbetreiber zu verlangen, er habe darauf uneingeschränkt Rücksicht zu nehmen. Vielmehr können Außenwohnbereiche nur in dem Umfang geschützt werden, wie dies den mit der Eigenart des Baugebiets berechtigterweise verbundenen Wohnerwartungen und Wohngewohnheiten auch außerhalb des Wohngebäudes entspricht (wie Bay. VGH, Beschl. v. 7.2.2013 - 15 CS 12.743 - [...]; vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455 ff.).2. Zur Ermittlung der Erheblichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen durch die Haltung von Mastbullen ist bei Anwendung der GIRL und der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2 jedenfalls für emissionsarme Verfahren der Bullenmast der Gewichtungsfaktor 0,5 in Ansatz zu bringen.

Tenor