Der Tenor des Beschlusses des Senats vom 20. Juli 2021 wird nach Nr. III. wie folgt ergänzt:
"IV. Die Kläger tragen die Kosten der Zulassungsverfahren."
Nr. IV. des Tenors (Streitwertfestsetzung) wird Nr. V.
II.Gerichtskosten werden für das Beschlussergänzungsverfahren nicht erhoben.
Der Beschluss des Senats vom 20. Juli 2021 ist auf den mit Schriftsatz vom 2. August 2021 fristgerecht (§
Eine Kosten(last)entscheidung für das Beschlussergänzungsverfahren ist nicht veranlasst, weil zusätzliche Kosten nicht entstanden sind (s. §
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|