VGH Bayern, vom 18.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 N 05.2072
Erforderlichkeit der Bauleitplanung; Gefälligkeitsplanung
BVerwG, Beschluss vom 06.03.2007 - Aktenzeichen 4 BN 9.07
DRsp Nr. 2007/6421
Erforderlichkeit der Bauleitplanung; "Gefälligkeitsplanung"
1. Bei der Frage, ob eine mit § 1 Abs. 3BauGB nicht vereinbare "Gefälligkeitsplanung" vorliegt, kommt es darauf an, ob die Planung - hier in der Form einer planersetzenden Satzung nach § 34 Abs. 4BauGB - im Sinne des § 1 Abs. 3BauGB für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.2. Welches Maß an Gestaltungsfreiheit eine Gemeinde bei einer Planung im Rahmen der Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3BauGB für sich in Anspruch nehmen kann, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Dasselbe gilt für die Frage, ob sich die Gemeinde im Rahmen der Prüfung der Erforderlichkeit der Planung nicht von städtebaulichen sondern von unsachlichen Erwägungen hat leiten lassen.