OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.03.2021
7 A 1791/19
Normen:
BauNVO § 22 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BauR 2021, 948
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 28 K 3621/18

Erfolgreiche Berufung in Bezug auf die Anfechtung einer dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung für einen Anbau an einem Einfamilienhaus; Nachbarschutz und Rücksichtnahmegebot

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.2021 - Aktenzeichen 7 A 1791/19

DRsp Nr. 2021/4989

Erfolgreiche Berufung in Bezug auf die Anfechtung einer dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung für einen Anbau an einem Einfamilienhaus; Nachbarschutz und Rücksichtnahmegebot

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Kostengläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauNVO § 22 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Kläger wenden sich gegen eine Baugenehmigung, die die Beklagte dem Beigeladenen für einen Anbau an sein Einfamilienhaus erteilt hat.