Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Die Klägerin verfolgt mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung ihre in erster Instanz erfolglose Klage, mit der sie die Aufhebung einer mit Bescheid der Beklagten vom 16. August 2017 verfügten Haftungsuntersagung mit Abgabeverpflichtung sowie die Verpflichtung der Beklagten begehrte, ihr eine Erlaubnis für die Haltung eines Kampfhundes zu erteilen, weiter.
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