Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich als Eigentümer eines erworbenen ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens gegen die den Beigeladenen auf dem (östlich) benachbarten Baugrundstück erteilte Baugenehmigung für die - ohne Baugenehmigung bereits vor vielen Jahren tatsächlich erfolgte - Umnutzung (mit Umbau) eines vormals landwirtschaftlichen Gebäudes in eine Schreinerei mit integriertem Lackierraum.
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