Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - unter Änderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts - und für das Zulassungsverfahren auf jeweils 49.800,00 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer mutmaßlichen Zweckentfremdung der im Eigentum der Klägerin stehenden Wohneinheit 12 in der L.-Straße X in M. (Hinterhaus, 4. und 5. OG).
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|