Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag nach §
Der Antragsteller ist Halter des am 14. August 2017 geborenen Rottweilerrüden "Arni". Auf seinen Antrag erteilte die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 6. Dezember 2017 ein bis 13. Februar 2019 befristetes "Negativzeugnis", wonach festgestellt wird, dass "Arni" keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist und demnach keine Erlaubnispflicht nach Art.
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