Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu je 1/2. Im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt
Die zulässigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen haben keinen Erfolg.
Die in den Beschwerdebegründungen dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|