OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 04.04.2008
11 Verg 9/07
Normen:
GKG § 50 Abs. 2; VOF § 18; RVG -VV Nr. 1000;
Vorinstanzen:
VK des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, 69d-VK-22/2007,

Entstehung der Einigungsgebühr im Verfahren vor der Vergabekammer

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.04.2008 - Aktenzeichen 11 Verg 9/07

DRsp Nr. 2009/2720

Entstehung der Einigungsgebühr im Verfahren vor der Vergabekammer

Wird in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ein Vergleich geschlossen, durch den sich die Vergabestelle verpflichtet, die drei abgegebenen Angebote nach Durchführung erneuter Angebotsverhandlungen zu werten und hierbei die Empfehlungen des Preisgerichts nach einem zuvor durchgeführten begrenzt offenen Wettbewerb zu berücksichtigen, so entsteht hierdurch die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 RVG -VV.

Normenkette:

GKG § 50 Abs. 2; VOF § 18; RVG -VV Nr. 1000;

Gründe:

I.