Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
BGH, Urteil vom 05.05.1988 - Aktenzeichen III ZR 105/87
DRsp Nr. 1992/2493
Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
»Wenn die rechtskräftige Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde (§ 24BBauG) von dem Käufer des Grundstücks vor den Verwaltungsgerichten angefochten wird, stehen dem Verkäufer gegen die Gemeinde keine Entschädigungsansprüche aus enteignendem Eingriff wegen verspäteter Erlangung des Kaufpreises zu.«