Der Kläger ist Mitglied der IG Bauen-Agrar-Umwelt und ist bei der Beklagten, einem Mitglied des Verbandes des Deutschen Baugewerbes, seit dem 01.10.1985 als gewerblicher Arbeitnehmer zu einem Stundenlohn von 28,66 DM brutto beschäftigt.
Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes (BRTV) Anwendung.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger 100 % oder 80 % Entgeltfortzahlung zusteht, und zwar für folgende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit:
2. 16 Stunden im März 1997 Differenz 98,40 DM brutto
3. 128,5 Stunden im April 1997 Differenz 827,28 DM brutto.
Der obengenannte Tarifvertrag enthält hierzu erst ab 01.07.1997 eine Regelung.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|