Der Antrag des Antragstellers, die Satzung der Antragsgegnerin über den Bebauungsplan Nr. 81 für das Gebiet "Östlich Seedorfer Straße, südlich Friedhof, nördlich Königsberger Straße"bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontrollantrag des Antragstellers - 1 KN 22/19 - außer Vollzug zu setzen, wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks ... in Ratzeburg.
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