Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 4. Kammer (Einzelrichter) - vom 10. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.500 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für zwei Mehrfamilienhäuser, da diese sein benachbartes Wohngrundstück unzumutbar beeinträchtigten.
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