Einwendungen gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft auf erstes Anfordern
OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1999 - Aktenzeichen 25 U 64/99
DRsp Nr. 2000/5411
Einwendungen gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft auf erstes Anfordern
Der Bürge kann im Urkundenprozeß gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht einwenden, die Stellung einer solchen sei nicht vereinbart worden.