Die Beschwerde der Rechtsanwältin B., gegen die in dem Beschluss des Landgerichts Berlin - Strafvollstreckungskammer - vom 16. August 2021 - in der Fassung der Abhilfeentscheidung dieses Gerichts vom 4. Februar 2022 - vorgenommene Streitwertbestimmung wird, soweit ihr nicht bereits abgeholfen worden ist, verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Beschwerdeführer verbüßt derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren ... Als Endstrafzeitpunkt ist der 6. August 2022 notiert. Anschließend ist die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vornotiert.
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