Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 3. April 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt für die Vertretung der Schuldnerin 317.000 €.
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