Das Verfahren wird eingestellt.
Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2015 und des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. September 2013 sind wirkungslos.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands für das Beschwerdeverfahren wird auf 5 000 € festgesetzt.
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren gemäß § 141 Satz 1, §
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