Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Einziehung eines selbständigen Geh- und Radwegs durch die Beklagte.
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