BGH - Urteil vom 29.11.1995
VIII ZR 278/94
Normen:
ZPO § 412 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 412 Gutachten, unvollständiges 1
DB 1996, 728
MDR 1996, 632
NJW 1996, 730
VersR 1996, 1257
ZfBR 1996, 88
Vorinstanzen:
OLG Zweibrücken,
LG Kaiserslautern,

Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

BGH, Urteil vom 29.11.1995 - Aktenzeichen VIII ZR 278/94

DRsp Nr. 1996/139

Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

»Zur Verpflichtung des Gerichts, bei Unvollständigkeit des vorliegenden Sachverständigengutachtens ein weiteres Gutachten von Amts wegen einzuholen.«

Normenkette:

ZPO § 412 ;

Tatbestand:

Die Klägerin produziert und vertreibt Kunststoffolien, die in der Landwirtschaft zum Einwickeln von Grassilage Verwendung finden. Dabei wird mit Hilfe eines vollautomatischen Ballenwicklers zu Grasballen gepreßtes Grünfutter mit einer Folie eingewickelt, das dann bis zur Verwendung als Winterfutter im Freien lagern kann.