Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 17.05.2019 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 70.000,00 EUR festgesetzt.
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