OLG Köln - Urteil vom 14.02.2006
3 U 41/05
Normen:
VOB/A § 9 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 11.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 315/04

Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung zum Entfernen des Wandputzes rückstandsfrei bis auf den blanken Beton - Prüfung des mehrschichtigen Aufbaus vor Angebotsabgabe

OLG Köln, Urteil vom 14.02.2006 - Aktenzeichen 3 U 41/05

DRsp Nr. 2006/21056

Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung zum Entfernen des Wandputzes rückstandsfrei bis auf den blanken Beton - Prüfung des mehrschichtigen Aufbaus vor Angebotsabgabe

»1. Der Ausschreibungstext "Entfernung des Wandputzes rückstandsfrei bis auf den blanken Beton" beschreibt den Leistungserfolg eindeutig. Geschuldet und in den Einheitspreis einzukalkulieren ist die vollständige Entfernung eines mehrschichtigen Wandaufbaus bis auf den Beton.2. Über die Zusammensetzung des mehrschichtigen Aufbaus, der als solcher auf Beton jahrzehntelanger Baupraxis entspricht, muss sich der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe gegebenenfalls vergewissern.«

Normenkette:

VOB/A § 9 ;

Gründe:

I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten zusätzliche Vergütung für die Beseitigung einer auf Betonwänden aufgebrachten Zwischenschicht.