OVG Niedersachsen - Urteil vom 29.01.2003
1 KN 1321/01
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 ; BauGB § 1 Abs. 5 2 Nr 10 ; BauGB § 1 Abs. 6 ; BauGB § 2 Abs. 3 ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
NuR 2003, 705

Einbeziehung eines Grundstücks in den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan: Abwägung; Konfliktbewältigung; Planzuschnitt

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen 1 KN 1321/01

DRsp Nr. 2004/10005

Einbeziehung eines Grundstücks in den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan: Abwägung; Konfliktbewältigung; Planzuschnitt

»1. Der (unerfüllte) Wunsch des Eigentümers, sein Grundstück in den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes einbezogen zu sehen, begründet die Normenkontrollantragsbefugnis nur dann, wenn in Betracht kommt anzunehmen, ohne diese Einbeziehung werde ein städtebaulicher Missstand entstehen und der Bebauungsplan daher seine Aufgabe nicht erfüllen (können), für städtebauliche Ordnung zu sorgen (in Fortführung von BVerwG, B. v. 20.11.1995 - 4 NB 23.94 -, NVwZ 1996, 888 = BRS 57 Nr. 3). 2. Das Nebeneinander von Weidewirtschaft und Wohnbebauung führt in der Regel nicht zu bewältigungsbedürftigen Spannungen und braucht dementsprechend in der Abwägung nicht berücksichtigt zu werden.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 ; BauGB § 1 Abs. 5 2 Nr 10 ; BauGB § 1 Abs. 6 ; BauGB § 2 Abs. 3 ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand: