Der Bebauungsplan Nr. 22 der Antragsgegnerin für das Gebiet nördlich Diekskamp, östlich Sachsenwaldstraße wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Antragsgegnerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten abzuwenden, wenn nicht die Antragsteller vorher in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 22 der Antragsgegnerin für das Gebiet "nördlich Diekskamp, östlich Sachsenwaldstraße".
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