Die Berufungen der Antragstellerin und des Antragsgegners werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Antragstellerin 2/3 und der Antragsgegner 1/3 zu tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
I.
Die Parteien streiten im Eilverfahren um Unterlassungsansprüche wegen irreführender Angaben.
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