VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 11.05.2016
5 S 1443/14
Normen:
VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 30 Abs. 3; BauGB § 38 Abs. 1; PBefG § 28 Abs. 1 S. 2; PBefG § 29 Abs. 8 S. 2; LHG § 3 Abs. 1 S. 1; LHG § 8 Abs. 1 S. 1; LVwVfG §§ 72 ff.; LVwVfG § 76 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2016, 6
NVwZ-RR 2016, 948

Eigenständige rechtliche Prüfung der Planungsunterlagen des Vorhabenträgers durch die Planfeststellungsbehörde; Überprüfung der Variantenauswahl aufgrund ihrer Bindung an den Antrag des Vorhabenträgers; Planfestzustellende Straßenbahnstrecke zur Beförderung von Personen im Ortsverkehr; Zuerkennung von wehrfähigen Nachbarrechten durch die Gemeinde beim Erlass eines Bebauungsplans (hier: einer Universität in einem (Sonder-)Gebiet Universität); Aufhhebung eines Planfeststellungsbeschlusses

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2016 - Aktenzeichen 5 S 1443/14

DRsp Nr. 2016/12291

Eigenständige rechtliche Prüfung der Planungsunterlagen des Vorhabenträgers durch die Planfeststellungsbehörde; Überprüfung der Variantenauswahl aufgrund ihrer Bindung an den Antrag des Vorhabenträgers; Planfestzustellende Straßenbahnstrecke zur Beförderung von Personen im Ortsverkehr; Zuerkennung von wehrfähigen Nachbarrechten durch die Gemeinde beim Erlass eines Bebauungsplans (hier: einer Universität in einem (Sonder-)Gebiet "Universität"); Aufhhebung eines Planfeststellungsbeschlusses