Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. August 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
I
Der Kläger begehrt, den Beklagten zu verurteilen, für dessen Gebiet einen Luftreinhalteplan aufzustellen, der Maßnahmen vorsieht, die zur baldigen Einhaltung geltender Immissionswerte für Ammoniak und Feinstäube führen.
Er bewohnt ein im Außenbereich - inmitten intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen - gelegenes Wohnhaus.
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