Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Der auf die in §
1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Gerichtsbescheides (Zulassungsgrund nach §
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