Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Beigeladenen zu 2 und zu 3 tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Hinblick auf einen der Beigeladenen zu 1 erteilten, für sofort vollziehbar erklärten Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines höhengleichen Bahnübergangs.
Das Gebiet der Beigeladenen zu 1, einer kreisangehörigen Stadt, wird in Nord-Süd-Richtung von der Bundesstraße ** durchquert. Die Beigeladene zu 1 plant seit längerem den Bau einer westlich von dieser Bundesstraße gelegenen Entlastungsstraße. Diese soll südlich des Innenstadtgebiets der Beigeladenen zu 1 an einem bereits bestehenden Kreisverkehr von der Bundesstraße ** abzweigen und nach etwa 150 m die an dieser Stelle eingleisige und nicht elektrifizierte Bahnstrecke N********* - D****** queren, deren Eigentümerin die Beigeladene zu 3 ist. Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks, welches etwa 45 m östlich des geplanten Bahnübergangs liegt.
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