VGH Bayern - Beschluss vom 15.07.2021
22 AS 21.40014
Normen:
EBKrG § 2;

Drittanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Errichtung eines höhengleichen Bahnübergangs

VGH Bayern, Beschluss vom 15.07.2021 - Aktenzeichen 22 AS 21.40014

DRsp Nr. 2021/12296

Drittanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Errichtung eines höhengleichen Bahnübergangs

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Beigeladenen zu 2 und zu 3 tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

EBKrG § 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Hinblick auf einen der Beigeladenen zu 1 erteilten, für sofort vollziehbar erklärten Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines höhengleichen Bahnübergangs.

Das Gebiet der Beigeladenen zu 1, einer kreisangehörigen Stadt, wird in Nord-Süd-Richtung von der Bundesstraße ** durchquert. Die Beigeladene zu 1 plant seit längerem den Bau einer westlich von dieser Bundesstraße gelegenen Entlastungsstraße. Diese soll südlich des Innenstadtgebiets der Beigeladenen zu 1 an einem bereits bestehenden Kreisverkehr von der Bundesstraße ** abzweigen und nach etwa 150 m die an dieser Stelle eingleisige und nicht elektrifizierte Bahnstrecke N********* - D****** queren, deren Eigentümerin die Beigeladene zu 3 ist. Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks, welches etwa 45 m östlich des geplanten Bahnübergangs liegt.