Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.09.2018, Az.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Verfügungsverfahrens um markenrechtliche Unterlassungsansprüche wegen eines Fotos auf der Homepage des Antragsgegners. Dieses Foto ist in schlecht erkennbarer Form in der Rubrik "Mieten" und der Unterrubrik "Technische Daten" abgebildet (Anlage ASt 12).
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