Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.
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Die Klägerin verlangt eine Baugenehmigung für eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber.
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