OLG Celle - Beschluss vom 02.10.2008
13 Verg 4/08
Normen:
GWB § 107 Abs. 2 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit b ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
NZBau 2008, 794
NZBau 2009, 58
OLGReport-Celle 2008, 900
Vorinstanzen:
VK beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft - Arbeit und Verkehr - VgK 23/08 - 26.06.2008,

Die Frage, ob ein Angebot auszuschließen gewesen wäre, ist eine Frage der Zulässigkeit; Ausnahme vom Grundsatz des Angebotsausschlusses beim fehlen von Preisen und geforderten Erklärungen; Zum Umfang und der Bestimmbarkeit der Nachunternehmerleistung

OLG Celle, Beschluss vom 02.10.2008 - Aktenzeichen 13 Verg 4/08

DRsp Nr. 2008/21329

Die Frage, ob ein Angebot auszuschließen gewesen wäre, ist eine Frage der Zulässigkeit; Ausnahme vom Grundsatz des Angebotsausschlusses beim fehlen von Preisen und geforderten Erklärungen; Zum Umfang und der Bestimmbarkeit der Nachunternehmerleistung

»1. Ob ein Angebot aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuschließen gewesen wäre, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit (BGHZ 169, 131, 142).