Der eingeklemmte Unternehmer und der Mangel - ein Überblick

1. Ausgangssituation

Gleichzeitig Auftragnehmer und Auftraggeber

Eine Unternehmerkette ist in der realen Bauwelt eher die Regel als die Ausnahme.

Bei Projekten, welche über einfache Reparaturen in einem Bestandsgebäude hinausgehen, verhält es sich regelmäßig so, dass ein Unternehmer die von ihm gegenüber dem Besteller geschuldete Leistung ganz oder teilweise an weitere Unternehmer vergibt, an sogenannte Nachunternehmer oder Subunternehmer.

Das ist jedenfalls dann überhaupt nicht zu vermeiden, wenn ein Unternehmer sich zur Ausführung von Leistungen verpflichtet, welche er überhaupt nicht alle mit seinem eigenen Betrieb anbieten und ausführen kann.

Eine Kette Erwerber - Bauträger - Generalunternehmer - Baumeisterfirma - Spezialfirma für Abdichtungsarbeiten an erdberührten Außenwänden ist überhaupt nichts Ungewöhnliches. Eine solche Kette kann auch durchaus mehr als fünf Glieder haben.

Wird das Glied einer solchen Kette als beauftragter Unternehmer von seinem Auftraggeber wegen eines behaupteten Mangels in Anspruch genommen, und gehört der Mangel aber augenscheinlich zu einer Leistung, welche unser Unternehmer nicht selber ausgeführt, sondern an einen Nachunternehmer weiter vergeben hat, dann stellt sich die Frage nach der richtigen Vorgehensweise des in Anspruch genommenen Unternehmers vor allem dann, wenn der Nachunternehmer die Mangelhaftigkeit seiner Leistung bestreitet.