Das Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die Mitglieder des 9. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Besetzung des mit der Anhörungsrüge angegriffenen Beschlusses vom 20. Dezember 2019 (9 C 19.2202) wird verworfen.
II.Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.
III.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens der Anhörungsrüge zu tragen.
I.
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