Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde, mit welcher der Antragsteller seinen erstinstanzlichen Antrag weiterverfolgt,
die aufschiebende Wirkung seiner gegen die Ordnungsverfügung der Bürgermeisterin der Antragsgegnerin vom 14. September 2022 erhobenen Anfechtungsklage -
ohne - wie sich aus der ergänzenden Beschwerdebegründung vom 12. Dezember 2022 (vgl. dort Seite 3) ergibt - die Ergänzungsverfügung der Antragsgegnerin vom 24. November 2022 mit einzubeziehen, hat keinen Erfolg.
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