Darlegungsumfang bei Verfahrensfehlern i.S. des § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; Heilung von Verfahrensmängeln; Rechtfertigung der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf einem verhältnismäßig kleinen Teil einer im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Baufläche; Abweichung von den Grundsätzen der Neuplanung bei Überplanung bereits bebauter Gebiete mit vorhandener Immissionsbelastung
VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 20.05.1998 - Aktenzeichen 3 S 2784/96
DRsp Nr. 1999/7193
Darlegungsumfang bei Verfahrensfehlern i.S. des § 215 Abs. 1 Nr. 1BauGB; Heilung von Verfahrensmängeln; Rechtfertigung der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf einem verhältnismäßig kleinen Teil einer im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Baufläche; Abweichung von den Grundsätzen der Neuplanung bei Überplanung bereits bebauter Gebiete mit vorhandener Immissionsbelastung
1. Bei der gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1BauGB erforderlichen Darlegung des den behaupteten Verfahrensfehler eines Bebauungsplans begründenden Sachverhalts reicht es aus, daß ein bestimmter Sachverhalt in seinem Kern so angesprochen ist, daß der Gemeinde eine Überprüfung und gegebenenfalls Entscheidung über daraus zu ziehende Folgerungen ermöglicht wird.2. Auch bei Verfahrensmängeln im Rahmen der Bürgerbeteiligung kommt eine Heilung im ergänzenden Verfahren gemäß § 215a Abs. 1BauGB in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls nicht zu erwarten ist, daß sich der Gemeinderat bei der notwendigen erneuten Abwägung aufgrund bisher nicht vorgetragener Bedenken und Anregungen mit Gesichtspunkten befassen muß, die das Grundgerüst seiner Abwägung in Frage stellen könnten.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.