Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 23.03.2018, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.820,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.12.2015 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 14 %, der Beklagte 86 %.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 18.427,58 € festgesetzt.
I.
Die Berufung des Klägers hat weitgehend Erfolg.
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