Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Antrag auf Zulassung bleibt ohne Erfolg.
1. Der geltend gemachte Zulassungsgrund eines Verfahrensmangels in Form der Versagung rechtlichen Gehörs ( §
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