VGH Bayern - Beschluss vom 29.07.2021
14 ZB 20.121
Normen:
VwGO § 124a;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 05.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen Au 2 K 19.55

Darlegung der geltend gemachten Berufungszulassungsgründe bei mehreren Begründungen des angegriffenen Urteils

VGH Bayern, Beschluss vom 29.07.2021 - Aktenzeichen 14 ZB 20.121

DRsp Nr. 2021/12304

Darlegung der geltend gemachten Berufungszulassungsgründe bei mehreren Begründungen des angegriffenen Urteils

Zur Darlegung der geltend gemachten Berufungszulassungsgründe bei mehreren voneinander unabhängigen, jeweils tragenden Begründungen des angegriffenen Urteils.

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.512,08 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124a;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) sind nicht in einer den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Art und Weise dargelegt.