Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
1. Die am 31. Mai 2021 erhobene Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den nach §
a) Der vorgenannte Beschluss des Senats verletzt den Antragsteller nicht im Sinne von §
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