BVerwG - Urteil vom 30.10.1959
VII C 75.58
Normen:
1. WoBauG § 7 ;
Fundstellen:
BVerwGE 9, 277
Vorinstanzen:
II. VGH Freiburg i. Br.,
I. VG Freiburg i. Br.,

BVerwG - Urteil vom 30.10.1959 (VII C 75.58) - DRsp Nr. 1996/24453

BVerwG, Urteil vom 30.10.1959 - Aktenzeichen VII C 75.58

DRsp Nr. 1996/24453

»1. Begünstigte Wohnbauten im Sinne des § 7 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes sind ausschließlich Wohnbauten, die die Führung eines Haushalts ermöglichen, zu allen Jahreszeiten bewohnt werden können und mit Küche, Wasserversorgung, Ausguß und Abort versehen sind. Diesen Anforderungen entspricht ein Wochenendhaus, das nur in der guten Jahreszeit bewohnt werden kann, in der Regel nicht. 2. § 7 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes schließt die Förderung von Wohnbauten nicht aus, die zwar dauernd bewohnbar sind, aber von Anfang an nur als zweite Wohnung bewohnt werden. 3. Abgelegenheit und Unerreichbarkeit auf einem ausgebauten Wege schließen die Förderung nach § 7 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes nicht aus.«

Normenkette:

1. WoBauG § 7 ;
Vorinstanz: II. VGH Freiburg i. Br.,
Vorinstanz: I. VG Freiburg i. Br.,
Fundstellen
BVerwGE 9, 277