BVerwG - Urteil vom 23.10.2002
9 A 12.02

BVerwG - Urteil vom 23.10.2002 (9 A 12.02) - DRsp Nr. 2003/2955

BVerwG, Urteil vom 23.10.2002 - Aktenzeichen 9 A 12.02

DRsp Nr. 2003/2955

Gründe:

I. 1. Die Kläger wenden sich mit ihrer auf weitergehenden Schallschutz gerichteten Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Beklagten für den Wiederaufbau und die Elektrifizierung eines im Land Berlin zwischen dem Haltepunkt Lichterfelde Ost und der Landesgrenze gelegenen Abschnitts der von Berlin in Richtung Halle (Saale) führenden, in Berlin als "Anhalter Bahn" bezeichneten Eisenbahnstrecke. Sie sind Eigentümer, die Kläger zu 2 bis 18 auch Bewohner von Grundstücken in Berlin-Lichterfelde, die mit zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden bebaut sind und beidseits des für das Vorhaben genutzten Bahngeländes in einem allgemeinen Wohngebiet liegen.

Die dortige zweigleisige Anhalter Bahn wurde 1841 zunächst als Verbindung von Berlin nach Dessau und Köthen in Betrieb genommen und 1859 bis Halle und Leipzig verlängert. 1943 wurde die Strecke in der Weise viergleisig ausgebaut, dass die beiden Fernbahngleise verlegt und die elektrisch betriebene S-Bahn westlich davon zweigleisig bis Lichterfelde Süd verlängert wurde. In Lichterfelde Süd schloss sich hieran eine ebenfalls zweigleisige, aber mit Dampf betriebene Vorortbahn nach Ludwigsfelde an.