VGH Bayern, vom 26.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 01.40096
BVerwG - Beschluß vom 29.10.2002 (4 B 63.02) - DRsp Nr. 2003/1489
BVerwG, Beschluß vom 29.10.2002 - Aktenzeichen 4 B 63.02
DRsp Nr. 2003/1489
Gründe:
Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Der Rechtssache kommt nicht die grundsätzliche Bedeutung zu, die ihr die Kläger beimessen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.