VGH Baden-Württemberg, vom 26.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 1628/00
BVerwG - Beschluss vom 23.01.2002 (4 BN 3.02) - DRsp Nr. 2006/8630
BVerwG, Beschluss vom 23.01.2002 - Aktenzeichen 4 BN 3.02
DRsp Nr. 2006/8630
»Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen lassen sich Abwägungsmängel wegen unzureichender Lösung eines Konflikts - hier die von einem Legehennenbetrieb ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen - nicht allein durch einen (dinglich gesicherten) Verzicht auf die Abwehrrechte der Betroffenen überwinden.«