BVerwG - Beschluß vom 18.12.1995 (4 NB 8.95) - DRsp Nr. 1996/28446
BVerwG, Beschluß vom 18.12.1995 - Aktenzeichen 4 NB 8.95
DRsp Nr. 1996/28446
»1. Ein Landesgesetz, das dem Verordnungsgeber gestattet, einen flächenhaften Ausschnitt aus der Landschaft in ihrer Gesamtheit als geschützten Landschaftsbestandteil unter Schutz zu stellen, überschreitet nicht den Rahmen des § 18 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG.2. Die Neufassung des § 7 BBauG durch das Baugesetzbuch führt nicht dazu, daß eine vom Flächennutzungsplan abweichende Rechtsverordnung, die vor der Gesetzesänderung erlassen, aber nicht wirksam bekanntgemacht worden war, nur nach Einlegung eines Widerspruchs gemäß § 7 Satz 3 BauGB und nach erneuter Abwägungsentscheidung durch eine erneute Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden kann.«