Die Beschwerde, die als Nichtvorlagebeschwerde bezeichnet ist, der Sache nach aber die Merkmale einer Nichtzulassungsbeschwerde erfüllt, ist nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht, daß die allein geltend gemachten Voraussetzungen des §
1. Die Beschwerde will für den Bereich des sanierungsrechtlichen Baurechts grundsätzlich geklärt wissen, wie sich die Verpflichtung der Gemeinde nach § 162 Abs. 1 BauGB und der Anspruch des Eigentümers zueinander verhalten, gemäß § 163 Abs. 1 Satz 2 BauGB eine vorzeitige sanierungsrechtliche Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|