BVerwG - Beschluß vom 04.01.1997
8 B 247.96
Normen:
KAG Schl-H § 11 S. 2 i.V.m. § 42 AO ; VwGO § 137 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
I. VG Schleswig vom 27.01.1995 - Az.: VG 9 A 83/93 -,
OVG Schleswig-Holstein, vom 19.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 126/95

BVerwG - Beschluß vom 04.01.1997 (8 B 247.96) - DRsp Nr. 1997/3380

BVerwG, Beschluß vom 04.01.1997 - Aktenzeichen 8 B 247.96

DRsp Nr. 1997/3380

»Die Beantwortung der Frage, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit der Ankündigung einer Erschließungsbeitragserhebung vor Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten erfolgende Teilung eines Grundstücks und unentgeltliche Übertragung des Eigentums an dem an die betreffende Anbaustraße angrenzenden (Teil-)Grundstück auf einen Familienangehörigen einen Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42 AO darstellt, richtet sich nach irrevisiblem Landesrecht.«

Normenkette:

KAG Schl-H § 11 S. 2 i.V.m. § 42 AO ; VwGO § 137 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Kläger hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) oder wegen eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) sind nicht erfüllt.