BVerwG vom 21.10.1988
8 C 57.87
Normen:
BauGB § 131 ;
Fundstellen:
NVwZ 1989, 570
ZMR 1989, 73

BVerwG - 21.10.1988 (8 C 57.87) - DRsp Nr. 1996/15737

BVerwG, vom 21.10.1988 - Aktenzeichen 8 C 57.87

DRsp Nr. 1996/15737

In Wohngebieten werden Grundstücke durch Anbaustraßen in der Regel erschlossen, wenn die Straße ermöglicht, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grundstücksgrenze zu fahren und von da aus das Grundstück zu betreten. Ausnahmsweise kann der Zugang für Fußgänger ausreichen; dann vermindert sich die Anforderung gem. § 131. Anderenfalls ist ein Grundstück erst erschlossen, wenn rechtliche und tatsächliche Hindernisse für die Zufahrt ausgeräumt sind.

Normenkette:

BauGB § 131 ;
Fundstellen
NVwZ 1989, 570
ZMR 1989, 73